Immobilienkosten und Steuern auf Ibiza<\/strong><\/p>\nZus\u00e4tzlich zum eigentlichen Immobilienpreis, den der K\u00e4ufer beim Erwerb einer Immobilie in Spanien zahlt, fallen verschiedene Kosten und Steuern an. Auf Ibiza betragen die ungef\u00e4hren Kosten 12% des Kaufpreises der Liegenschaft, einschlie\u00dflich Steuern und obligatorischer zus\u00e4tzlicher Geb\u00fchren. Diese unterschiedlichen Kosten werden im Folgenden aufgeschl\u00fcsselt und kurz erl\u00e4utert.<\/p>\n
I. Steuern auf Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen (ITP) – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales<\/strong><\/p>\nBeim Kauf einer Immobilie zahlen Sie eine ITP-Steuer (ab 8%) oder einen Mwst. (10%), je nachdem, ob die Immobilie ein Neubau ist oder aus zweiter Hand. Dies sind staatliche Steuern, die jedoch auch von den regionalen Autonomen Gemeinschaften wie den Balearen erhoben werden. Der K\u00e4ufer \u00fcbernimmt die kosten der Steuer auf Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen, die sich nach dem Gesamtwert der verkauften Immobilie richtet.<\/p>\n
Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) wird bezahlt, wenn eine Person eine Immobilie aus zweiter Hand erwirbt. Impuesto sobre el Valor A\u00f1adido (IVA) ist jedoch eine Mehrwertsteuer, die auf neue Geb\u00e4ude erhoben wird \u2013 genauer gesagt, wenn die Immobilie direkt vom Bautr\u00e4ger gekauft wird.<\/p>\n
\n- Die Steuers\u00e4tze steigen schrittweise von 8% auf 11%.<\/strong><\/li>\n
- Bis 400.000 \u20ac 8%<\/strong><\/li>\n
- \u00dcber 400.000 \u20ac 9%<\/strong><\/li>\n
- \u00dcber 600.000 \u20ac 10%<\/strong><\/li>\n
- \u00dcber 1.000.000 \u20ac 11%<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n
<\/p>\n
II. Lokale Grundsteuern (IBI) – Impuesto sobre Bienes Inmuebles<\/strong><\/p>\nDiese Steuer wird vom Rathaus (Ayuntamiento) der Gemeinde festgesetzt und auf Grundlage des Katasterwertes (Valor Catastral) der Immobilie berechnet. Diese Steuer ist vom Eigent\u00fcmer der Immobilie einmalig in seinem Namen zu entrichten.<\/p>\n
Der Verk\u00e4ufer muss dem Notar oder Ihrem Anwalt den letzten Beleg f\u00fcr die Zahlung der Steuer (IBI) vorlegen, bevor er die Besitzurkunde unterzeichnet.<\/p>\n
III. Zus\u00e4tzliche Kosten<\/strong><\/p>\nKosten f\u00fcr Hypothek<\/strong><\/p>\nK\u00e4ufer, die sich f\u00fcr eine Hypothek entscheiden, m\u00fcssen zus\u00e4tzliche Kosten tragen. Es gibt die Kosten f\u00fcr die Ermittlung des Immobilienwerts (ca. 500 \u20ac) zuz\u00fcglich der Kosten f\u00fcr die Hypothek selbst. Diese variieren je nach Kreditgeber, betragen jedoch ca. 1%.<\/p>\n
Anwaltskosten<\/strong><\/p>\nDie Anwaltskosten liegen in der Regel zwischen 1% und 2% (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer), es ist immer ratsam, einen unabh\u00e4ngigen Anwalt hinzuzuziehen.<\/p>\n
Notarkosten<\/strong><\/p>\nDiese Kosten gehen immer zu Lasten des K\u00e4ufers und betragen in der Regel zwischen 0,5% und 1% des in den Kaufvertr\u00e4gen angegebenen Kaufpreises.<\/p>\n
Eintragung in das Grundbesitzbuch<\/strong><\/p>\nDie mit der Eintragung des Verkaufs in das Grundbuch verbundenen Kosten gehen fast immer zu Lasten des K\u00e4ufers und werden in Relation zum Kaufpreis berechnet, der in der Kaufurkunde angegeben ist \u2013 in der Regel um 1%. K\u00e4ufer sollten beachten, dass es laut Gesetz bestimmte Fristen f\u00fcr die Registrierung von Eigentumswechseln gibt. Die Frist betr\u00e4gt zwei Monate nach Unterzeichnung der Besitzurkunde. Die gleiche Frist gilt f\u00fcr die Registrierung von Neubauten oder Renovierungen, ab Unterzeichnung der Escritura de obra nueva.<\/p>\n
Bankkosten<\/strong><\/p>\nUm den Kauf der Liegenschaft auf Ibiza abzuschlie\u00dfen, m\u00fcssen Sie in der Regel einen Bankscheck vorlegen. Dazu m\u00fcssen Sie ein spanisches Bankkonto einrichten und das Geld aus Ihrem Heimatland \u00fcberweisen.<\/p>\n
Vermittlungsgeb\u00fchren<\/strong><\/p>\nDie Geb\u00fchren auf Ibiza variieren zwischen 2% und 6%, aber die markt\u00fcbliche Praxis betr\u00e4gt 5% des Kaufpreises der Immobilie (ohne MwSt.). Diese Geb\u00fchren sind vom Verk\u00e4ufer zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n
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