IMMOBILIE AUF IBIZA KAUFEN

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Immobilienkosten und Steuern auf Ibiza

Zusätzlich zum eigentlichen Immobilienpreis, den der Käufer beim Erwerb einer Immobilie in Spanien zahlt, fallen verschiedene Kosten und Steuern an. Auf Ibiza betragen die ungefähren Kosten 12% des Kaufpreises der Liegenschaft, einschließlich Steuern und obligatorischer zusätzlicher Gebühren. Diese unterschiedlichen Kosten werden im Folgenden aufgeschlüsselt und kurz erläutert.

I. Steuern auf Vermögensübertragungen (ITP) – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales

Beim Kauf einer Immobilie zahlen Sie eine ITP-Steuer (ab 8%) oder einen Mwst. (10%), je nachdem, ob die Immobilie ein Neubau ist oder aus zweiter Hand. Dies sind staatliche Steuern, die jedoch auch von den regionalen Autonomen Gemeinschaften wie den Balearen erhoben werden. Der Käufer übernimmt die kosten der Steuer auf Vermögensübertragungen, die sich nach dem Gesamtwert der verkauften Immobilie richtet.

Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) wird bezahlt, wenn eine Person eine Immobilie aus zweiter Hand erwirbt. Impuesto sobre el Valor Añadido (IVA) ist jedoch eine Mehrwertsteuer, die auf neue Gebäude erhoben wird – genauer gesagt, wenn die Immobilie direkt vom Bauträger gekauft wird.

  • Die Steuersätze steigen schrittweise von 8% auf 11%.
  • Bis 400.000 € 8%
  • Über 400.000 € 9%
  • Über 600.000 € 10%
  • Über 1.000.000 € 11%

 

II. Lokale Grundsteuern (IBI) – Impuesto sobre Bienes Inmuebles

Diese Steuer wird vom Rathaus (Ayuntamiento) der Gemeinde festgesetzt und auf Grundlage des Katasterwertes (Valor Catastral) der Immobilie berechnet. Diese Steuer ist vom Eigentümer der Immobilie einmalig in seinem Namen zu entrichten.

Der Verkäufer muss dem Notar oder Ihrem Anwalt den letzten Beleg für die Zahlung der Steuer (IBI) vorlegen, bevor er die Besitzurkunde unterzeichnet.

III. Zusätzliche Kosten

Kosten für Hypothek

Käufer, die sich für eine Hypothek entscheiden, müssen zusätzliche Kosten tragen. Es gibt die Kosten für die Ermittlung des Immobilienwerts (ca. 500 €) zuzüglich der Kosten für die Hypothek selbst. Diese variieren je nach Kreditgeber, betragen jedoch ca. 1%.

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten liegen in der Regel zwischen 1% und 2% (einschließlich Mehrwertsteuer), es ist immer ratsam, einen unabhängigen Anwalt hinzuzuziehen.

Notarkosten

Diese Kosten gehen immer zu Lasten des Käufers und betragen in der Regel zwischen 0,5% und 1% des in den Kaufverträgen angegebenen Kaufpreises.

Eintragung in das Grundbesitzbuch

Die mit der Eintragung des Verkaufs in das Grundbuch verbundenen Kosten gehen fast immer zu Lasten des Käufers und werden in Relation zum Kaufpreis berechnet, der in der Kaufurkunde angegeben ist – in der Regel um 1%. Käufer sollten beachten, dass es laut Gesetz bestimmte Fristen für die Registrierung von Eigentumswechseln gibt. Die Frist beträgt zwei Monate nach Unterzeichnung der Besitzurkunde. Die gleiche Frist gilt für die Registrierung von Neubauten oder Renovierungen, ab Unterzeichnung der Escritura de obra nueva.

Bankkosten

Um den Kauf der Liegenschaft auf Ibiza abzuschließen, müssen Sie in der Regel einen Bankscheck vorlegen. Dazu müssen Sie ein spanisches Bankkonto einrichten und das Geld aus Ihrem Heimatland überweisen.

Vermittlungsgebühren

Die Gebühren auf Ibiza variieren zwischen 2% und 6%, aber die marktübliche Praxis beträgt 5% des Kaufpreises der Immobilie (ohne MwSt.). Diese Gebühren sind vom Verkäufer zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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